Forum / Softskills / 265.727 Sachverständigenrecht

265.727 Sachverständigenrecht

Sachverständigenrecht 1-2 Tage Aufwand maximal,

Fragenkatalog gabs schon, hab ihn nur erweitert, scan des skriptums sowie Mitschrift/Zusammenfassung von irgendjemandem hab ich ausm tuwuhu.

Fragenkataloglernen reicht vollkommen und dauert nur ein paar Stunden.

Prüfung 15.10.12: Fragen kamen exakt wie im Katalog, teilw im gleichen Wortlaut, nur eine einzige war nicht drin, zur Zertifizierung von Sachverständigen und den EU Konzepten dazu, sowie auswirkungen einer möglichen Zertifzierungsstategie oder so ähnlich. Sollte in der Mitschrift/Zusammenfassung stehen.

Noten: angeblich 2 Wochen später

Vortragender hat einen lustigen schnauzer.

LG Clarissa

[ADMIN EDIT] 21. Oktober 2013 - Dieser Beitrag wurde aufgrund einer gemeldeten Urheberrechtsverletzung (nicht-genehmigte Veröffentlichung eines geschützten Skriptums) von einem Administrator bearbeitet. Wir bedanken uns bei der Nutzerin, die uns diesbezüglich kontaktiert hat! Aktion: 1 Anhang (PDF) entfernt. [/ADMIN EDIT]

Martin ±0

Also ich hab mit einer sehr "holprigen" Prüfung ein "Genügend" geschafft. Sonst muss ich meinen beiden Vorrednern komplett zustimmen.

Clemens ±0

Deckt man mit den 3 Files die von Clarissa gepostet wurden den ganzen Prüfungsumfang ab, oder braucht man für die restlichen 50% von denen hier gesprochen wird Zusatzliteratur? (Mach am 1. Juli die Prüfung)

Martin ±0

Ich gehe schon davon aus, dass die Fragen sich mit dem Skriptum beantworten lassen. Eine Frage war noch z.B.

  • Wovon hängt die Haftung eines Sachverständigen ab (Maßfigur)?
  • Wie kann ein Sachverständigen seine Haftung minimieren?

Wenn man sich 2-3 Tage Zeit nimmt, die ausgearbeiteten Fragen lernt und das 40 Seiten Skriptum sollte man auf jeden Fall eine gute Note schaffen.

lg Martin

Klaus ±0

Hallo, der Fragenkatalog funktioniert nicht mehr zumindest kommt bei mir immer eine Fehlermeldung. Kann mir wer weiter helfen oder hat in wer wo anders gespeichert und kann ihn mir zukommen lassen? ta.evil@gineok.k Danke und kg klaus

Lukas +1

Das meiste wurde schon gesagt, und ich schließ mich der Meinung von Martin7 an.

Eine Frage die beim letzten Termin gestellt wurde (frei aus dem Gedächtnis): Welches Grundrecht der EU ist für das Sachverständigenrecht wesentlich, und welche Auswirkungen hat es?

Ich bin mir zwar nicht sicher ob es stimmt, aber ich hab darüber geschrieben, dass jeder EU-Bürger in jedem EU-Land arbeiten darf. Die Auswirkungen sind dann, dass man die Voraussetzungen und Anforderungen an Sachverständige vereinheitlichen muss.

lg Wakko

David ±0

Reicht es immer noch, die Zusammenfassung zwei Tage zu lernen oder ist irgendwas dazugekommen?

Bernhard ±0

Ich hätte noch 2 offene Fragen, welche ich nicht wirklich beantworten kann:

  1. Welches Grundrecht der EU is für das SV-Recht wesentlich und welche Auswirkungen hat es? Dazu finde ich leider nichts im Netz.
  2. Wie kann ein SV seine Haftung minimieren? Wie ist das gemeint? Dass zB für ein amtlichen SV die Rechtsbehörde haftet? Oder dass es "besser" ist keine Entlohnung zu erhalten ^^
David ±0

Beim EU-Recht würde ich die Freizügigkeit sagen und Haftung minimieren kann man per Haftungsbeschränkung im Gutachtervertrag.

Mikael ±0

Wenn wirklich nach einem EU-GrundRECHT gefragt wurde, hat das nichts mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu tun - das ist eine Grundfreiheit der EU. Ein Grundrecht ist z.B. "das Recht auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren". Wüsste aber nicht, wie das wesentlich für das Sachverständigenrecht ist. Eventuell war die Fragestellung etwas anders...

David ±0

Recht auf ein faires Verfahren kann gemeint sein, das faire Verfahren wird ja auch im Skript erwähnt.

Mikael ±0

Ja, kann sein. Mal abwarten ob die Frage kommt und wie sie gestellt ist. Wikipedia schreibt zur Arbeitnehmerfreizügigkeit:

"Rechtsgrundlage der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist Art. 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)[1][2]. Die Freizügigkeit ist außerdem als Grundrecht in Artikel 15 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union[3] garantiert."

Naja, kann also wohl doch die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemeint sein. Ich war nicht in der VO, also keine Ahnung was der Prof. beim EU Thema behandelt hat...

EDIT: Prüfung am 20.10. - die Frage war nach der "Grundfreiheit".

Traudel ±0

Also laut Skript: ...Eine Vereinheitlichung des Sachverständigenwesens durch EU Recht erfolgte bisher nur mittelbar über die Vorschriften des BERUFSRECHT (Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von Ausbildung, Prüfung oder Zeugnis). .... :)

Traudel ±0

aja... Auswirkung: ist dann die EN ISO/IEC 17000 bzw. 17024..., dann Privatverband European Expert Association ?98 Luxemburg.

HAFTUNG: Normaler SV in den ABG des Vertrages und AmtSV gar nicht, weil Rechtsträger haftet. Hier AmtsSV nur Organhaftung (Haftung gegenüber dem Rechtsträger) -> Weiterbildung des AmtsSV minimiert Risiko :)

Traudel ±0

Die Prüfung war irre leicht! 1Tag maximaler aufwand mit den Unterlagen, die hier gepostet wurden und Konzentration auf das Word mit diesen 12.13.14....Fragen und erledigt! Leicht verdiente Softskills :)

Mikael ±0

"Irre leicht" hätte ich die Prüfung jetzt nicht bezeichnet. Die Zusammenfassung des Skripts reicht allerdings gut aus - es sind wieder die oben erwähnten Fragen gekommen sowie einige aus dem alten Fragenkatalog. Ist schon recht viel, das man sich merken muss - 1 Tag Aufwand und 1 mal durchlesen hat da bei mir nicht gereicht...

Sorry, die Kommentarfunktion ist geschlossen.