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Privates Wirtschaftsrecht VO
Hier sind die Prüfungsfragen vom letzten Termin, also die sind noch aktuell. Kennt jemand die richtige antworten ? Danke :)
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Die Antworten scheinen richtig zu sein, ich habe sie mit den fragen zusammengefügt. Bemerkung: Frage 15, folgende Firmenarten gibts: Personenfirma, Sachfirma, Fantasiefirma, Gemischte Firma / Mischfirma also ich denke bei frage 15 würde ich a,c ankreuzen.
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hier sind meine Losungen: 1 a c 2 a c 3 a 4 b c 5 c 6 b d 7 b 8 b d 9 a c 10 b d 11 a c 12 (a b c)? 13 b 14 c 15 a c 16 b (Unternehmensrecht_2, 2 Folie: Unternehmen sind keine juristischen Personen) 17 a 18 c 19 b c 20 b c d
habs in einem foliensatz vom lehner gelesen: "unübertragbare und unbeschränkte vollmacht". beschränkt wäre meiner Meinung nach handlungsvollmacht.
meine Antworten: 1)abc 2)ac 3)d 4)bc 5)c 6)bd 7)b 8)b 9)a,c 10)b,d 11)ac 12)a 13)b 14)c 15)ac 16)a 17)ad 18)c 19)bc 20)cd
Meine Antworten wären:
1 abc 2 ac 3 ad 4 b, hat jemand eine Quelle zu c? 5 c, Quelle zu a? 6 bd 7 bc, c weil: http://www.jusline.at/3_Unternehmer_kraft_Eintragung_UGB.html 8 bd ? 9 ac 10 bd 11 ac 12 a, c? 13 b 14 c 15 ac 16 b 17 a, Quelle für d? hier finde ich nichts vom Firmengericht: http://www.jusline.at/38_Uebernahme_der_Rechtsverhaeltnisse_des_Veraeusserers_durch_den_Erwerber_Haftung_von_Veraeusserer_und_Erwerber_UGB.html 18 c 19 bc 20 bcd
Bei einem Großteil der Antworten stimme ich überein, aber einige sind leider nicht so klar.
bei 7 ist nur b, da "Als Unternehmer kraft Eintragung gilt, wer unter der eingetragenen Firma handelt" falsch ist, c ware richtig nur in kombination mit b, also "wer zu unrecht im Firmenbuch eingetragen ist und unter der Firma handelt". Hab es zu erst auch falsch verstanden.
Ist mir auch aufgefallen. Gab aber eine alte Prüfung mit der Antwortmöglichkeit "wer unter der zu Unrecht eingetragenen Firma handelt".
Man muss sich echt die Fragen und Antworten gut durchlesen, sonst kreuzt man auf die schnelle solche falschen Antworten an.
zu 1) Das Steuerrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und nicht des Privatrechts, deshalb würde ich es nicht zum Unternehmensrecht zählen.
Zu 1 stimme ich zu.
Frage 17: Ist wirklich die Zustimmung jedes einzelnen erforderlich? In §38 UGB steht: "Der Dritte kann der Übernahme seines Vertragsverhältnisses binnen dreier Monate nach Mitteilung davon sowohl gegenüber dem Veräußerer als auch gegenüber dem Erwerber widersprechen;", da sehe ich eigentlich nichts von zustimmen müssen.
http://www.wirtschaftundrecht.at/files/buadmin/pdf/1/20110802041354firmenrecht_broschuere.pdf Kapitel 9.4
ich hab da was gefunden das manche Bildzeichen erlaubt sind bei der Eintragung ins Firmenbuch... also wäre auch 14b richtig oder?
Ece @EceSoyuerAutor
Wirtschaftsingenieur... · Technische Universit...
Eine Freundin, die an der WU studiert, hat die Fragen so beantwortet.