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303.009 Mess- und Schwingungstechnik Prüfung am 27.März 14

hallo!

da die Satzungen geändert wurden hab ich mal eine Frage. Ich hab mich zur Prüfung MST am 27.3.14 angemeldet und bin auf Wartelistenposition 104. Stimmt es, dass somit (falls nicht eine Lösung gefunden wird und ich doch noch die Prüfung an diesem Tag schreiben kann) ein neuer Prüfungstermin für die 104 Studis von der Warteliste innerhalb von 30 Tagen bereit gestellt werden muss?

Würd ich nämlich interessant finden, da der nächste reguläre Prüfungstermin für diese LVA am 8.5.14, also 6 Wochen inklusive Osterferien später stattfindet.

danke und lg

David ±0

Die Frage ist ob man die Prüfung dann schreiben will. :-) Einen Versuch ist es vielleicht wert.

Derya ±0

Hat es einen Grund, dass so wenig teilnehmen dürfen?

Omid ±0

Also ich denke, da wird noch aufgestockt!

Es ist nicht besonders logisch, dass im FH1 nur 75 Plätze vergeben werden!

Mal abwarten ....

Barbara ±0

Hy,

die Satzung wurde nur in dem Punkt "Nicht von Prüfung abmelden-eventuelle Sperre für 8 Wochen" geändert, der Rest blieb gleich :)

Laut Satzug:

(5) Bei Prüfungen mit einer beschränkten Anzahl von Teilnehmerinnen/Teilnehmern hatdas Studienrechtliche Organ dafür Sorge zu tragen, dass für alle ordentlichen Studierenden innerhalb eines Zeitraums von maximal dreißig Arbeitstagen nach der Anmeldung (wobei lehrveranstaltungsfreie Zeiten nicht mit einzubeziehen sind) die Möglichkeit besteht, die Prüfung abzulegen.

Ich denke damit sind 30 Werktage gemeint.... also vom 27. März weg: 22. Mai ist der nächste Termin wo du eine Prüfung machen könntest (dazwischen liegen Osterferien). Da aber am 8.5 wieder eine stattfindet hat sich das leider erübrigt.

Liebe Grüße Babsi

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