Forum / Kraftfahrzeugtechnik 1 / KFZ-Technik [LU]

KFZ-Technik [LU]

Hallo Leute! Hat schon jemand zur diesjährigen Laborübungen (WS2015) die passenden Berechnungen und würde uns etwas weiterhelfen? Wir haben uns bisher an die UN/ECE-Verordnungen Nr. 83 und 101 gehalten aber kriegen da irgendwie keine ordentlichen Werte. Fahrzeug müsste EURO 5 sein und wir haben die Fassung von 2011 verwendet, da diese die letzte vor der Typgenehmigung war.

Florian ±0

Welche Gruppe warst du denn? Ich habe auch mit Nr. 83 und 101 gerechnet, bekomme aber vernünftige Werte. Ab wo passen deine Werte nicht mehr? Nur bei der Berechnung des Kraftstoffverbrauchs weiß ich nicht wieso man nicht die Berechnung aus Anhang 8 verwenden muss.

Maurice ±0

War Gruppe 15:00. Eigentlich können wir bis c1 eh rechnen, das kriegen wir aber irgendwie nicht raus.. anhang 8 von 101?

Florian ±0

Was meinst du bis c1 könnt ihr rechnen? Meinst du den Krafstoffverbrauch c1? Ja Anhang 8 von UN/ECE 101 meinte ich. Der Kraftstoffverbrauch ist auch für Hybridfahrzeuge nach Absatz 5.4.3 (S.6, 101) nach Anhang 6 zu berechnen, wieso die Formeln in Anhang 8 ab 4.4.3 nicht zu verwenden sind weiß ich nicht.

Max ±0

Für Euro 5 muss man ja HC und davon dann NMHC angeben. Dafür bräuchte man doch die CH4 Konzentration. Hat jemand den NMHC Wert ausrechnen können? Wenn ja, wie?

Dominic ±0

Der Kraftstoffverbrauch ist mit EU-Durchführungsverordnung 692 nach Anhang 12 Absatz 3.3. zu berechnen. Wie habt ihr die CO2 Emission berechnet da die ja in % angegeben ist, für die Formel in ppm gebraucht?

Florian +1

@Mtb ich denke man müsste NMHC berechnen, aber uns fehlen die CH4-Konzentrationen wie du sagst. Daher glaube ich nicht, dass wir das berechnen können, du könntest zur Sicherheit beim Hr. Tober nachfragen.

@Dominic 1%=10000ppm. Die CO2-Werte berechnen sich dann nach UN/ECE 101.

Dominic ±0

Wie hast du M1, M2 ausgerechnet gemäß UN/ECE 83?? da m1, m2 ja unbekannt???

Ciara ±0

Dominic bist du schon drauf gekommen wie das mit m1 und M2 geht, steh grad vorm selben Problem!

Max ±0

Ich hab M1 und M2 nach UN/ECE 83 [edit: 101] gerechnet. anderes Problem: wenn man jetzt z.B. die Schadstoffemissionen in g/km für Zyklus A innerstädtisch und außerstädtisch hat. Wie kombiniert man diese dann. Für CO2 gibt's eine Formel in UN/ECE 101, aber was ist mit den anderen? Selbe Formel verwenden?

Jeff ±0

Max, Ich verstehe nicht wie du M1 und M2 findet. Die einige Formel die ich finden kann in UN/ECE 83 ist M_1i=(1/N) SUM(a=1...N) M_1ia. Welche Formel verwendest du?

Max ±0

@JeffL Ich sehr grad ich hab da wohl zu ungenau gearbeitet und selber Fehler in meiner Berechnung. M1 und M2 sind nach UN/ECE 101 zu rechnen. Dazu braucht man vorher m1, m2. Rechnet man die aus den M_co2 (aus UN/ECE 83) und den gegeben Fahrstrecken aus?

Willi +2

Welche Fassungen der Verordnungen habt ihr ausgewählt? Soweit ich das richtig gesehen haben, haben alle Gruppen die selben Angaben, nur die Leergewichte unterscheiden sich. Also müssten alle Rechtsvorschriften bei allen gleich sein

Ich habe: 1.Gewählte Rechtsvorschrift zur Emissionsberechnung: 715/2007 Fassung: 566/2011 2.Gewählte Rechtsvorschrift der Emissionsgrenzwerte: 715/2007 Fassung: 566/2011 3.Gewählte Rechtsvorschrift zur Ermittlung CO2, Kraftstoffverbrauch,...: 692/2008 Fassung: 566/2011

Witzigerweise sind das die selben Fassungen die auch als Beispiel unter dem Blatt "Leitfaden" in der Angaben Excel-Datei angegeben sind, und ich mir somit nicht sicher bin ob meine Fassungen stimmen.

Welche Fassungen nehmt ihr bei den UN/ECE Vorschriften? Bei der 101er gibts z.B. Rev3 und Rev2, wobei ich keine Ahnung worin diese sich unterscheiden bzw. wie man die richtige auswählt.

spokez +1

wo findet ihr die Berechnungsschritte in den Verordnungen? ich habe die richtlinien usw heruntergeladen, aber drin sind sicher keine Berechnungen.

Markus +1

Hier mal meine Werte zum vergleichen: Gruppe 10:30

Emissionen Zustand A voll geladen innerstätisch: CO: 0,068 g/km NOX: 0,005 g/km HC: 0,017 g/km sußerstädtisch: CO: 0,068 g/km NOX: 0,006 g/km HC: 0,020 g/km kombiniert: CO: 0,068 g/km NOX: 0,006 g/km HC: 0,019 g/km

Emissionen Zustand B Mindestladung innerstätisch: CO: 1,587 g/km NOX: 0,099 g/km HC: 0,157 g/km !!!!!!!!!!!!!!!! sußerstädtisch: CO: 0,267 g/km NOX: 0,014 g/km HC: 0,022 g/km kombiniert: CO: 0,747 g/km NOX: 0,045 g/km HC: 0,071 g/km

Gesamt: CO: 0,445 g/km NOX: 0,028 g/km HC: 0,048 g/km

Grenzwerte: CO: 1,000 g/km NOX: 0,060 g/km HC: 0,100 g/km EURO 5 Grenzwerte laut 692/2008 Seite 130 Tabelle 1

innerstädtisch bei Zustand B ist zuviel aber egal weils Gesamt passt oder ??

Verbrauch Zustand A: inner: 0,90 außer: 0,40 kombiniert: 0,58 Zustand B: inner: 10,40 außer: 6,25 kombiniert: 7,76 Gesamt: 4,57

ENERGIEBILANZ ?????????? woher ?

Verordnung 715/2007 inkl. Fassung 692/2008 inkl. Fassung 595/2009 ??? inkl. Fassung 566/2011 excl. Fassung 459/2012 !!!!!

Markus +1

Berechnung 692/2008 verweist im Anhang X auf ECE 83 dort steht dann eigentlich alles auf Seite ca.79-81 teilweise brauchst auch die ECE 101 ..... Frage ist was die Fassung 566/2011 damit zu tun hat .....eigentlich ändert die nix am Ergebnis oder ?