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Änderung der Übergangsbestimmungen

Hallo, wie sicherlich alle von euch, habe ich gerade eine E-Mail von der FSMB erhalten in denen über die Änderungen in den Übergangsbestimmungen informiert wird. Ich möchte das der Vollständigkeit halber hier posten:

  • Die Lehrveranstaltungen "Einführung in Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, VU, 1 ECTS-Credit" aus dem alten Studienplan ist äquivalent zu 1 ECTS-Credit Softskill oder Freifach. Dementsprechend müssen alle Studierende die VOR DEM WINTERSEMESTER 2011 ihr Studium aufgenommen haben die Einführungslehrveranstaltung [1] nicht nachmachen. Stattdessen muss 1 ECTS-Credit Softskill oder Freifach zusätzlich absolviert werden.
  • Wenn man sich dazu entscheidet, den Bachelor nach dem alten Studienplan einzureichen, muss man im neuen Masterstudium nur 5 anstatt 6 Aufbaumodule absolvieren. Stattdessen erhöht sich der Umfang der Fachgebundenen Wahl um 5 ECTS-Credits.
  • Durch die Studienplanüberarbeitung haben einige Lehrveranstaltungen neue LVA-Nummern bekommen. Die ursprüngliche Rechtsauslegung wurde aufgrund einer Weisung des Vizerektors für Lehre revidiert. Dementsprechend bedeutet eine neue LVA-Nummer, dass es eine neue Lehrveranstaltung ist und damit auch die Anzahl der möglichen Prüfungsantritte wieder bei 5 beginnt.

Bei Punkt 1 ist mir nicht ganz klar was da nun geändert wurde? Wurde durch einen Fehler die EinführungsLVA auch nach dem alten Bak Pflicht? Vor allem den Punkt 2 finde ich sehr interessant. Hat dazu jemand eine offizielle Stellungnahme? Weil die veröffentlichten Übergangsbestimmungen wurden nirgendwo geändert. Punkt 3 wird den wenigsten jetzt noch was nutzen da nur mehr Prüfungen mit der neuen Nummer angeboten werden soweit ich weiß.

Georg ±0

PUnkt 1 versteh ich so, das menschen die noch nicht fertig sind mim studium aber vor letzten oktober angefangen haben, die Vorlesung Einführung in das studium WIMB besuchen hätten MÜSSEN jetzt können sie jedoch irgendein freifach machen das ihnen den 1 ects den diese vorlesung hat einbringt. Man wurde also von der Pflicht entbunden diese Vorlesung nachzuholen sondern kann jetzt einfach irgendein freifach dafür machen

Gerald ±0

Ja so versteh ich das auch. Ich wusste nur nicht das diese Pflicht besteht, da der alte Studienplan klar sagt, dass diese LVA freiwillig ist. Sei es aber wie es ist: nun muss man sich nicht besuchen wenn man nach dem alten Studienplan einreicht =).

Gabriel ±0

Info zu Punkt 3: Es werden sehr wohl noch Prüfungen der alten LVAs Angeboten die man jetzt noch machen kann und diese sich dann für die neue äquivalente Lehrveranstaltung anrechnen lassen kann. Das ist deshalb in manchen Fällen recht praktisch, da die alte Lehrveranstaltungen oft mehr ECTS bringen und man beim anrechnen lassen dieser, sein Übergangskontigent auffüllt.

Gerald ±0

Ok das kann gut sein. In diesem Fall hätte man dann natürlich theoretisch 10 Antritte. Ich denke aber in den Fächern bei denen man diese brauchen könnte, ist dies nicht mehr möglich da nur mehr Zeugnisse mit neuer LVA Nummer ausgestellt werden. Falls ich da falsch liege korrigiert mich ruhig =).

Gabriel ±0

Das sind Fächer wie zB. nichtmetallische WS, Projektmanagement wo du noch die alte LVA Prüfung machen kannst. In deinem Zeugnis steht dann auch die alte LVA mit alter Nr.,ECTS Anzahl etc. Wo das ganze mit anrechnen erst relevant wird ist wenn du alle LVAs im BsC zum Beispiel abgeschlossen hast, musst du ja zum Dekan od. Studienabteilung wo genau weis ich nicht hingehen und dann wird halt durchgecheckt ob du alle LVAs absolviert hast und dort erst bekommst du sie angerechnet und kannst dir mit deinem Übergangskontingent LVAs od. ganze Module kaufen. Soweit meine Infos von der Infoveranstaltung Anfang WS2011.

Georg ±0

Heute oder gestern bekommen, der vollständigkeit halber dacht ich mir post ich sie dazu: Liebe Studentin, lieber Student!

Hier ein kleiner Nachtrag zur letzten E-Mail:

  • Wenn man sich dazu entscheidet, den Bachelor nach dem alten

Studienplan einzureichen, muss man im neuen Masterstudium nur 5 anstatt

6 Aufbaumodule absolvieren. Stattdessen erhöht sich der Umfang der

Fachgebundenen Wahl um 5 ECTS-Credits.

Dies gilt nur für MB-StudentInnen, für WI-MB-StudentInnen nicht,

da deren Wahlmöglichkeit im Masterstudium in Relation zu MB-StudentInnen freier ist.

Liebe Grüße,

Deine

Fachschaft Maschinenbau

Gerald ±0

Danke für die Vervollständigung .. habe ich ganz vergessen. Ich bin trotzdem dafür, dass es auch für wings zählt =) ... schade.

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