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Privates Wirtschaftsrecht
Hat schon jemand die Prüfung gemacht?
vowi.fsinf.at/wiki/TU_Wien:Privates_Wirtschaftsrecht_VO_(Lehner)
hier sind informationen und unterlagen zu finden
Ich hab damals Vertrags-und-Haftungsrecht gemacht und mir diese 33-seitige Ausarbeitung 2 mal durchgelesen am Tag der Prüfung(ca. 2h Lernaufwand) (nur die Einleitung und den Vertrags/Haftungsrecht-Teil) und hab nen 4er geschafft... Denk für ne positive Note sollt die Ausarbeitung locker reichen wenn man sich die paar mal durchliest... Bzw die offiziellen Folien auch ein-zweimal...
Hallo,
hat nicht direkt was mit?n Stoff zu tun aber: Ich hab im Mai 2012 die Prüfung gemacht UND der Aufseher war 'ne Frechheit!! Vor der Prüfung hat er 15-20 min an der Sitzordnung gedreht und während der Prüfung ist er wie ein Verrückter umhergerannt und hat aufgepasst, dass keiner schummelt!! Als ob es um was ginge bei einem solchen blöden Soft-Skill!!
Hab mir übrigens die Folien 2x durchgelesen und einen 4er bekommen! Ihr solltet euch vielleicht auch die Folien zu Vertrags- und Haftungsrecht ansehen, da waren nämlich bei uns auch Fragen davon dabei!!!!
Prüfung war, glaub ich, MC, bin mir aber nicht mehr sicher, sorry.
MfG
hab die prüfung vom 30.01.2013 fotografiert. bissi unscharf ... viel spaß ;)
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Nochmal die Prüfung vom 30.01. A bissal schärfer ;) Arbeiten wir die Prüfung am besten mal gemeinsam durch, damit die Antworten sitzen, falls sie sich wiederholen sollten. Cheers!
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Ich hab die Fragen jetzt mal versucht richtig zu beantworten. Ich kann nichts garantieren und bitte verbessert es gleich, wenn ihr Fehler entdeckt. :)
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Seite: Für das Österreichische Zivilrecht....
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Seite: In Kapitalgesellschaften...
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Seite: Als Unternehmer kraft...
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Seite: Folgende Grundgedanken...
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ich habe es von einem jus-studenten der sich sehr gut mit privatem wirtschaftsrecht und ähnlichem auskennt ausfüllen lassen. er meinte, dass die antworten teilweise (sehr ) schwammig formuliert sind und er sich trotz seiner kodex, und anderer bücher nicht immer sicher ist... ich (bzw. er) übernehme keine garantie für die richtigkeit der lösungen :)
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Hallo :)
ich hab das in meinen Notizen so stehen bei nicht gerügter Ware: Verlust auf Anspruch auf Gewährleistung Verlust auf Anspruch auf Schadenersatz wegen des Mangels Verlust der Irrtumsanfechtung über die Mangelfreiheit der Ware.
Heißt doch eigentlich, dass man die Gewährleistung, Schadenersatz und Anspruch auf Irrtumsanfechtung, wenn man nicht rechtzeitig gerügt hat, verliert, oder?
Stimmt das so?
Ich hab jetzt die Klausur nochmal überarbeitet (Lösungen sind auf der 1.Seite). Aber ich kann leider immer noch nicht sagen, dass es 100% stimmt. Wenn jemand fehler findet, dann sagt es mir doch bitte, dann kann ich es gleich verbessern. Danke euch und noch viel Spaß beim lernen ;)
ja das Stimmt. Die Untersuchungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung (offener Mangel); beim versteckten Mangel mit Entdeckung. Da "unverzüglich" zu rügen ist, ist die Länge der Frist meist bei höchstens einer Woche anzusetzen. Für Maschinen kann unter Umständen eine Frist von zwei Wochen angenommen werden. Erfolgt keine Mängelrüge innerhalb oben genannter Frist, gilt die Ware als genehmigt. Der Käufer verliert seine Rechte auf Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtumsanfechtung.
ich glaube, dass bei der
- Seite: Für das Österreichische Zivilrecht.... die zweite frage b,d richtig sind, weil natürliche personen nennt man auch "organwalter" und handeln durch organe. sagt bitte bescheid wenn ich falsch liege
nein da bin ich mir ziemlich sicher, dass b) nicht stimmt. Natürliche Personen können Organe sein, die eine juristische Person vertreten... nur juristische Personen können durch Organe handeln.
Clemens @Cito
Wirtschaftsingenieur... · Technische Universit...
Würde mich auch interessieren! Gibt es noch weitere Unterlagen, als die Folien die online sind?