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Privates Wirtschaftsrecht
Hat schon jemand die Prüfung gemacht?
Hallo Wieviele Fragen kommen zur Prüfung und sind sie ähnlich wie die in den letzten Prüfungen? Danke
Bei der Prüfung im November waren die Anzahl und der Inhalt der Fragen ähnlich zu den Prüfungen hier im Forum.
Hallo, Gibt es von heuer auch Folien zum lernen oder nur die von 2012? Oder kann noch wer was anderes empfehlen was man lernen sollte für die Prüfung? Danke
Hallo, hab ich was übersehen oder sind hier die 20 Fragen von "Fragen 1.docx" und die 16 "Fragen zusammengefasst.docx", sprich 36 Fragen alles was verfügtbar sin ?? Weil die Literatur ist doch recht unfangreich im 1. Buch sinds ca. 215 Seiten und im zweiten ca. 230 Seiten also doch recht heftig..
Ich werde mal versuchen die Lösungen mit den Bücher zu bekommen und dann hochladen.. :)
könntest du die evtl. mal hochladen, ich hab mich bei der LVA nicht angemeldet und hab leider keinen Zugang zu den Unterlagen.. :)
Ich hab aus den Folien gelernt, die sind im tiss..
hier gibts wohl eine kleine verwechslung!
privates wirtschaftsrecht (siftskill wimb und mb) ist nocht das gleiche wie wirtschaftsrecht ( für letzteres gibts folien im tiss, für pWrecht NICHT!)
Doch, diese Folien gibt es im Tiss. Du musst allerdings auf das Jahr 2012 zurück stellen. Dann kommst du zu den Folien.
Hier der Foliensatz von 2012WS
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@Georg Danke fürs Bereitstellen, @Folien, mMn sind die Folien vom Prof recht kurz gefasst.. Habs ein paar mal duchgelesen und werde es am FR trozdem mal probieren und hoffen ;)
@ Fragen / Lösung von Philip 13.11.2014 find ich recht gut gut ausgearbeite
Ich habe mal versucht, die Fragen aus Post #52 zu lösen. Kann jemande vergleich?
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Hier ist mal meine Ausarbeitung mit ein paar Erklärungen und Verweisen. Die Fragenstellung ist meiner Meinung nach eine absolute Frechheit.
Ich hoffe es hilft euch ein bisschen
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Erstmal ein Dankeschön für das Bereitstellen deiner Ausarbeitung:
Allerdings bin ich bei ein paar Antworten nicht ganz deiner Meinung. Zum Beispiel:
Mit der subsidiären Geltung des ABGB im Bereich des Unternehmensrecht ist gemeint, dass: alle Regelungen des UGB ausschließlich für Unternehmer gelten (subsidiäre Geltung des ABGB im Bereich des Unternehmensrecht heist, dass das ABGB eine nachrangig Bedeutung im Unternehmensrecht hat -> nix richtig) Bin bei der Begründung einverstanden, dass das ABGB eine untergeordnete Bedeutung hat. Allerdings stimmt meiner Meinung nach die Aussage alle Regelungen des UGB ausschließlich für Unternehmer gelten
weiters: nicht untersuchte und nichtgerügte Ware genehmigt hat (Da bin ich mir nicht sicher, von den Folien her würde ich das kreuzen, da eine nicht untersuchte und nicht gerügte Ware als vom Unternehmer genehmigt gilt. Jedoch ist die Aussage "Die unternehmerische Mängelrüge bedeutet, dass ein Unternehmer nicht untersuchte und nichtgerügte Ware genehmigt hat." meiner Meinung nach so nicht wirklich richtig.Daher entweder schwammige Fromulierung oder falsch)
Das trifft meiner Meinung nach zu Laut Folien und Unternehmensrecht Band 1 Seite 179, wenn man jetzt mal alle spezialfälle beiseite lässt (allerdings wieder eine SEHR offene Formulierung der Frage)
Bei der Mängelrüge ist die Formulierung sehr fragwürdig, jedoch stimm ich dir zu das der Punkt wahrscheinlich angekreuzt gehört.
Zur anderen Frage: Erstens: Es geht mir eher darum, das der Satz mit dieser Antwort nicht stimmt. Zweitens: Wenn es um die Richtigkeit der Aussage: alle Regelungen des UGB ausschließlich für Unternehmer gehten. Hierzu steht in Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Band 1, Seite 11, zitat: Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass das UGB nicht alle Regelungen einheitlich an das Vorliegen einer Unternehmereigenschaft als Tatbestand knüpft. Zitat Ende.
Damit wäre, wenn eine Frage in dieser Form kommen würde: Alle Regelunge des UGB gelten ausschließlich für Unterneher? Diese mit "nein" zu beantworten (kreuzen)
Sebastian @bonbon
Maschinenbau · Technische Universit...
-viel glück bei der prüfung!